Aktuelle Steuernews
Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens
Das BMF führt in Reaktion auf das BFH-Urteil V R 48/16 aus, dass es in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob nach dem konkret vorliegenden Sachverhalt bei Veranstaltungen des betreffenden IPSC-Vereins oder bei Wettkämpfen, das Schießen auf Menschen simuliert wird bzw. die beim IPSC-Schießen aufgebauten Szenarien als Häuserkampf mit der Imitation eines Schusses auf Menschen interpretiert werden müssen. Liegt ein derartiger Sachverhalt vor, ist dem betreffenden IPSC-Verein der Status der Gemeinnützigkeit zu versagen bzw. abzuerkennen (Az. IV C 4 - S-0171 / 19 / 10021 :002).
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BFH: Anrechnung der polnischen Familienleistung "500+" auf das deutsche Kindergeld
Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. So entschied der BFH eine für das Kindergeldrecht bedeutsame Grundsatzfrage zu Lasten polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland (Az. III R 34/18).
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BFH: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerfreiheit bei der Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten
Der BFH sieht es als zweifelhaft an, ob ein Versicherungsvermittler, der neben seiner Vermittlungstätigkeit der Versicherungsgesellschaft dieser auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt, umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt. Er hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Klärung dieser Frage gerichtet (Az. V R 58/17).
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BFH: Kein Pflege-Pauschbetrag für den amtlich bestellten Betreuer
Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob die Aufwandsentschädigung nach § 1835 BGB zu den (schädlichen) Einnahmen nach § 33b Abs. 6 EStG gehört und ob eine Pflege von nicht untergeordneter Bedeutung (im Verhältnis zur Heimpflege) mindestens 10 % des gesamten pflegerischen Zeitaufwands voraussetzt (Az. VI R 52/17).
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BFH zur endgültigen Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung als rückwirkendes Ereignis
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Rückzahlung von Nennkapital oder von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagenkonto bei dem Anteilseigner zu Einnahmen i. S. von § 3 Nr. 40 Buchst. a EStG mit der Folge führt, dass eine von dem Anteilseigner (Personengesellschaft) auf seine Kapitalbeteiligung vorgenommene Teilwertabschreibung dem Teileinkünfteverfahren unterfällt (Az. IV R 51/16).
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