Aktuelle Steuernews
30-jährige Verjährungsfrist für kapitalisierte Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins
Die Ansprüche und Anwartschaften der Berechtigten gegen den Arbeitgeber, die mit der Insolvenzeröffnung kraft Gesetzes auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergehen, sind und bleiben Ansprüche auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Da sie mit der Insolvenzeröffnung als Kapitalsumme zur Insolvenztabelle anzumelden sind, haben sie nicht den Charakter wiederkehrender Leistungen. Die Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins verjähren daher in 30 Jahren, und nicht bereits in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (Az. 3 AZR 45/24).
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Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien
Mit der Änderung der Verordnung zu geldwäscherechtlich meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich stärkt die Bundesregierung die Bekämpfung von Finanzkriminalität im Immobiliensektor. Das BMF hat im Einvernehmen mit dem BMJ die Änderungsverordnung zu der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) erlassen. Sie wurde am 20. Januar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 17. Februar 2025 in Kraft.
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Bundesregierung will Genossenschaften stärken
Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ (BT-Drs. 20/14501) vorgelegt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen will die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften verbessern.
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Zweites Minus-Jahr lässt Konjunkturerwartungen sinken
Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland verschlechtern sich in der Umfrage vom Januar 2025. Sie liegen aktuell mit plus 10,3 Punkten um 5,4 Punkte unter dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage verändert sich hingegen nur leicht. Der Lageindikator für Deutschland steigt um 2,7 Punkte und liegt bei minus 90,4 Punkten.
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Digitalisierungsrichtlinie II im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Am 10.01.2025 wurde die Änderungsrichtlinie (EU) 2025/25 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht („Digitalisierungsrichtlinie II“) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt am 30.01.2025 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 31.07.2027 Zeit, die erforderlichen Vorschriften umzusetzen, welche ab dem 31.07.2028 zur Anwendung kommen sollen.
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