Friederike-Kellnberger-Klement

Steuererklärungen

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen.“

Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965

Die ständigen Änderungen im Steuerrecht permanent nachzuvollziehen, ist gerade im privaten Umfeld mit hohem zeitlichem Aufwand verbunden.


Wir entlasten Sie bei der Erstellung Ihrer jährlichen Steuererklärung und übernehmen für Sie folgende Aufgaben:

  • Einkommenssteuererklärung mit allen Anlagen
  • Berechnung der Umsatzsteuer bei Vermietung einschließlich Umsatzsteuererklärung
  • Einheitliche und gesonderte Ermittlung der Einkünfte bei Grundstücksgemeinschaften
  • Bedarfsbewertung für Grundbesitz
  • Einheitsbewertung für die Grundsteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung.

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